Ambulantisierung darf durch kurzfristige Sparpolitik nicht ausgebremst werden
Die FinanzKommission eröffnet der Politik mit ihrem ersten Bericht nicht nur ein Sparvolumen, sondern einen bewussten Entscheidungsspielraum: Mit 42,3 Mrd. Euro Finanzwirkung für 2027 und 63,9 Mrd. Euro für 2030 liegt das empfohlene Maßnahmenpaket deutlich über der zu schließenden Deckungslücke. Zugleich
liefert die Kommission mit ihrer Einteilung in die Kategorien A*, A und B eine klare Orientierung für die politische Prioritätensetzung. Diese Einordnung sollte gerade jetzt handlungsleitend sein.
Genau darin liegt die Chance: nicht pauschal zu kürzen, sondern mit Sorgfalt zu priorisieren. Vor allem bei Maßnahmen der Kategorie B ist jetzt Fingerspitzengefühl gefragt. Denn was kurzfristig fiskalisch entlastet, kann langfristig strukturell schaden, wenn dadurch Ambulantisierung, sektorenübergreifende Versorgung,
Entlassmanagement, ambulante Rehabilitation oder wohnortnahe Versorgung ausgebremst werden. Der Bericht selbst macht deutlich, dass diese Reformen bereits angestoßen, aber noch nicht voll wirksam sind. Gerade deshalb sollte der vorhandene Ermessensspielraum genutzt werden, um kurzfristige Sparmaßnahmen so auszuwählen, dass sie die langfristig notwendigen Strukturreformen nicht behindern.
Ob kurzfristige Sparmaßnahmen strukturell tragfähig sind, entscheidet sich daher nicht abstrakt, sondern in den konkreten Versorgungspfaden der Praxis – exemplarisch in den folgenden Bereichen.
Die detaillierte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) finden Sie hier.

