Gilt diese Übergangsfrist auch für Bescheinigungen, die nicht von einer Benannten Stelle ausgestellt wurde, sondern von anderer Seite, etwa vom Hersteller selbst (einzelne Klasse-I Produkte)?

Was müssen Händler vor der Bereitstellung eines Medizinprodukts tun?

Kann ich Verpackungsgrößen verändern (vereinzeln)?

Kann ich Systeme und Behandlungseinheiten zusammenstellen?

Gibt es besondere Verpflichtungen für Händler?

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