Gilt diese Übergangsfrist auch für Bescheinigungen, die nicht von einer Benannten Stelle ausgestellt wurde, sondern von anderer Seite, etwa vom Hersteller selbst (einzelne Klasse-I Produkte)?

Nein. Die Regelung aus Art. 120 MDR sieht ausdrücklich Bescheinigungen von „Benannten Stellen“ vor.

Kategorie: MDR - Allgemeines