Was müssen Händler vor der Bereitstellung eines Medizinprodukts tun?
Händlern wird eine Reihe von Prüfpflichten auferlegt. Der Händler muss zur Erfüllung der Anforderungen ein Probenahmeverfahren anwenden, das für die von ihm gelieferten Produkte repräsentativ ist. Es müssen den Behörden auf deren Ersuchen kostenlose Proben zur Verfügung gestellt werden. Sofern dies nicht praktikabel ist, muss der Zugang zum Produkt ermöglicht werden. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den „Leitfaden für Händler der DGIHV“ (Kapitel 4 und 5).
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