DGIHV: Fachgesellschaften und -verbände sorgen sich um Patientensicherheit

Aktuelle Änderungen der Mindeststandards im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes nehmen Patientenrisiken in Kauf. In zwei gemeinsamen Stellungnahmen begründen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische / unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST), die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), die Gesellschaft für Orthopädisch-Traumatologische Sportmedizin (GOTS), das Deutsche Netzwerk Lymphologie e.V. (lymphologicum), die Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) der DGOU sowie der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ihre Kritik an der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen PG05 Bandagen und PG17 Kompressionstherapie ausführlich.

Im Zuge der sogenannten Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wurde die unbedingte Anforderung der persönlichen Beratung bei der Kompressionstherapie und der Versorgung mit Bandagen gestrichen. Die persönliche Beratung sorgte bisher dafür, dass die Versicherten über die jeweils geeigneten und notwendigen Hilfsmittel aufgeklärt wurden.

„Damit nimmt der Spitzenverband Patientenrisiken billigend in Kauf“, erklärt Univ.-Prof. Dr. med. habil. Wolfram Mittelmeier, 1. Vorsitzender der DGIHV, Klinikdirektor der orthopädischen Klinik und Poliklinik in Rostock. „Der GKV-Spitzenverband ignoriert bislang fachlich begründete Stellungnahmen und wendet sich somit gegen eine qualitätsgesicherte und auf Expertenstandards basierende Versorgung. Eine persönliche medizinische Beratung ist aus medizinischen Gesichtspunkten zur Vermeidung von Fehlversorgungen und Komplikationen zwingend erforderlich.“

Gemeinsame medizinische Stellungnahmen von DGOU, DGOOC, BIV-OT, IGOST, DGIHV, GOTS, lymphologicum und DGOU zur zwingenden Notwendigkeit der persönlichen Beratung aus medizinischen Gesichtspunkten:

zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses) Download hier.

zu Bandagen (Produktgruppe 05 des Hilfsmittelverzeichnisses) Download hier.