Was bedeutet „Inverkehrbringen“ im Sinne der MDR?
Der Begriff des „Inverkehrbringens“ entspricht dem Begriff des „erstmaligen Inverkehrbringens“ nach dem MPG. Im Rahmen der Lieferkette Hersteller à Händler à Verbraucher findet daher ein „Inverkehrbringen“ lediglich im Verhältnis zwischen Hersteller und Händler statt. Jede weitere Abgabe etwa an den Endkunden stellt kein weiteres „Inverkehrbringen“ mehr dar.
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