Bleiben (Konformitäts-)Bescheinigungen, die von Benannten Stellen nach dem 25.05.2017 und vor dem 25.05.2021 (also MDD- bzw. AIMDD-Bescheinigungen nach altem Recht) auch nach dem 26.05.2021 gültig?

Ja. Sie bleiben bis zu ihrem in der Bescheinigung ausgewiesenen Zeitpunkt gültig, längstens jedoch bis zum 27.05.2024 (Art. 120 Abs. 2 S.2 MDR)

Kategorie: MDR - Allgemeines