Gilt die MDR auch für Second-Hand-Verkäufe oder erneute Abgaben im Rahmen von Fallpauschalen?
Nein. Nach den Erwägungsgründen der Verordnung sollen mit der Vorschrift nicht die Vorschriften harmonisiert werden, die die weitere Bereitstellung auf dem Markt von bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukten betreffen. Folglich kann ein Produkt, das dem Endanwender als gebrauchsfertiges Produkt zur Verfügung gestellt wurde ohne eine Anwendbarkeit der MDR ein weiteres Mal einem Endanwender bereitgestellt werden. Im Fall einer erneuten Abgabe entstehen Pflichten aus der MDR nicht ein weiteres mal. Vielmehr gelten die Pflichten aus der MPBetreibVO.
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