Ermöglicht es die Abverkaufsregelung Herstellern also, nach altem Recht MDD-konforme Produkte bis zum 27.05.2025 in Verkehr zu bringen?
Nein. Art. 120 Abs. 4 MDR regelt gerade nicht das Inverkehrbringen von MDD-konformen Produkten (sondern deren Inbetriebnahme bzw. deren Bereitstellung am Markt). Die einzige Möglichkeit, MDD- konforme Produkte weiterhin in Verkehr zu bringen ist Art. 120 Abs. 3 MDR.
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